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Präventionshinweise der Polizei NRW beim Ansprechen von Kindern durch fremde Personen

01.12.2023

Liebe Eltern!

Da Kinder unserer Schule auf dem Nachhauseweg von einer fremden Person angesprochen wurden, möchten wir Ihnen nach Rücksprache mit der Polizei einige Tipps zukommen lassen. Bitte lesen Sie sich diese sorgfältig durch und besprechen die Hinweise mit Ihren Kindern:

 

Präventionstipps der Polizei NRW

 

Das neue Schuljahr ist nun einige Wochen alt und schon tauchen die ersten Meldungen auf, dass Kinder auf dem Schulweg von Fremden angesprochen werden. Auch im Kreis Steinfurt hat es solche Vorfälle gegeben. Das Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz der Polizei möchte, auch im Hinblick auf die nun folgende „dunkele Jahreszeit“, Eltern, Lehrern und Kindern einige Hilfestellungen und Tipps zu diesem sensiblen Thema an die Hand geben, wie man sich in solchen Situationen verhalten soll.

 

Folgende Tipps gibt die Polizei:

 

  • Ängstigen Sie Ihr Kind nicht, aber machen Sie ihm klar, dass es ohne Erlaubnis der Eltern bei niemanden mitgehen oder mitfahren darf.

      (gegebenenfalls Positivliste erstellen!)

  • Ihr Kind sollte Ihnen darüber berichten, wenn es zum Mitgehen oder Mitfahren aufgefordert worden ist oder dieses trotz Verbotes getan hat. Wichtig: Keine Bestrafung deswegen androhen!

  • Erklären Sie Ihrem Kind immer wieder, dass es für Eltern wichtig ist, zu wissen, an welchen Orten und mit wem sich Kinder dort aufhalten.

  • Kinder müssen lernen: Auch Erwachsenen gegenüber dürfen sie „NEIN“ sagen. Sie sind nicht verpflichtet, mit Fremden zu reden oder Auskünfte zu geben. Werden sie nach dem Weg gefragt, sollen sie an Erwachsene verweisen.

  • Begleiten Sie Ihr Kind nicht auf allen Wegen. Das könnte den falschen Eindruck erwecken, die Welt ist nur schlecht und gefährlich und Sicherheit erlange das Kind nur im Beisein von Erwachsenen, weil es selber schwach ist.

  • Schicken Sie Ihr Kind nicht allein, sondern in kleinen Gruppen zusammen mit anderen Kindern zur Schule oder zum Spielplatz. Wenn doch einmal Begleitung erforderlich  erscheint, dann nur bis zu dem Punkt, wo es auf andere Kinder trifft.

  • Halten Sie Ihr Kind zur Pünktlichkeit an.

  • Schauen Sie sich mit Ihrem Kind auf dem Schulweg und in der näheren Umgebung „Rettungsinseln“ an: ein Geschäft, in dem es die Kassiererin ansprechen kann, eine Straße, in der viele Menschen sind, oder ein Haus, wo es klingeln kann. In Rheine gibt es hierfür die speziell eingerichteten „Notinseln“. In diesen von außen erkennbaren „Notinseln“ gibt es geschultes Personal, das sich verpflichtet hat, Kindern und Jugendlichen in Not zu helfen.

  • Üben Sie mit Ihrem Kind, wie es sich in bedrohlichen Lagen verhalten soll, damit es im Notfall richtig reagieren kann. So sollte es konkret andere Erwachsene ansprechen und um Hilfe bitten oder auch laut schreien, um Öffentlichkeit herzustellen. Versucht der Täter, Ihr Kind anzufassen, sollte es sich nicht verstecken, sondern wegrennen, und zwar dorthin, wo es hell ist und wo Menschen sind.

  • Daher verteufeln Sie Fremde nicht! Ihr Kind könnte mal auf die Hilfe von „Fremden“ angewiesen sein. Nicht alle „Fremden“ sind böse.

  • Nehmen Sie sich täglich Zeit, um mit Ihrem Kind über seine Erlebnisse und Sorgen zu sprechen. Vermitteln Sie Ihrem Kind, dass es Ihnen alle Erlebnisse und Sorgen erzählen kann, die ihm „komisch“ oder gar beängstigend vorgekommen sind.

  • Kinder sollen im Alltag Respekt erfahren und Selbstvertrauen entwickeln. Erfahrungsgemäß sprechen Täter unsicher und unselbstständig wirkende Kinder bevorzugt an. Machen Sie Ihrem Kind bewusst, dass es eine eigene Persönlichkeit ist mit Rechten, die kein Mensch – weder Fremder noch ein Bekannter – verletzen darf.

  • Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie in der Broschüre „Wohin gehst du? –  So schützen Sie Ihr Kind“. Die Broschüre ist kostenlos bei der Polizei in Rheine, Hansaallee 10, 48431 Rheine, Tel.: 05971 / 938-5912, erhältlich.